Grundstück wegziehen

Die meisten kennen Erbpacht von Neubauprojekten. Dabei gehört das Grundstück dem einen Eigentümer, das darauf errichtete Haus einem anderen. Der Hausbesitzer zahlt für die Bodennutzung einen Pachtzins.
Es lassen sich auch Grundstücke, auf denen bereits ein Gebäude steht, nachträglich in Erbpacht umwandeln. Gerade bei bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen am Gebäude können durch den Bodenverkauf die nötigen finanziellen Mittel generiert werden. Dieses Geld kann in die Sanierung gesteckt werden. Der Hauseigentümer zahlt an den Grundstücksbesitzer (Erbpachtgeber) eine Pacht, die bei jährlich drei bis fünf Prozent des Bodenwerts liegt. Ein Erbpachtvertrag wird vom Notar erstellt und im Grundbuch eingetragen.
Für den Grundstückseigentümer ist der Pachtzins eine sichere Anlageform. Oft wird bei der Pacht zusätzlich eine Wertsicherungsklausel vereinbart: Steigen die Verbraucherpreise signifikant, wird die Pacht angehoben.

Christian Stark Immobilien e. K.
Kurhausstraße 20a
55543 Bad Kreuznach
Tel. 06 71 – 9 20 36 00
Tel. 0 61 31 – 94 20 20
www.christianstark.eu

Immobilienbewertung: Kostenloser Schnelltest


Bitte stimmen Sie der Einwilligung zu.